Kleingewerbe und Selbstständigkeit während der Schwangerschaft 

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Die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes können ein unglaubliches Erlebnis sein, fordern aber vor allem von der Mutter auch einen enormen Kraftaufwand. Gerade in den Wochen vor der Geburt und der Zeit direkt nach der Entbindung braucht die Mutter (und das Kind natürlich auch) sehr viel Ruhe. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, wie Wohnung und Lebensmittel bezahlt werden sollen - vor allem dann, wenn man selbstständig ist oder auf andere Art und Weise eine geschäftsführende Position einnimmt. Hier sind einige wichtige Informationen, die dir helfen werden, falls du als werdende Mutter ein Kleingewerbe hast oder selbstständig bist. 

Was ist ein Kleingewerbe - worauf muss man achten?

Das Kleingewerbe steht im Gegensatz zu einem normalen Gewerbe und soll es ermöglichen und erleichtern, ein kleines Unternehmen selbstständig zu führen. Vor allem bei Startups ist dies oft der Fall, da der Erfolg der Idee noch nicht ganz vorhersehbar ist. Viele Vorgänge wie zum Beispiel die Buchhaltung und die Steuererklärungen sind weniger bürokratisch als bei einem normalen Gewerbe. Zusätzlich fallen Pflichten wie zum Beispiel das Eintragen in das Handelsregister weg. Als Kleingewerbe zählen in der Regel Unternehmen, die einen Umsatz von 22.000 Euro im laufenden Jahr und 50.000 Euro im folgenden Jahr nicht überschreiten werden. 

Zusätzlich zu diesen Regelungen steht auch die Frage der Verwaltung der Rechnungen im Raum. Ein Geschäftskonto für Kleingewerbe sollte eröffnet werden. Dies ermöglicht ohne Probleme, die privaten Rechnungen von den Rechnungen aus der Arbeit zu unterscheiden. Dadurch verhindert man Verwirrungen bei den Steuern und erleichtert sich den finanziellen Überblick. Kleinunternehmer können sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige sein, doch die beiden Bereiche greifen teilweise auch ineinander und sind per Definition nicht klar voneinander zu trennen. Allgemein fallen Selbstständige nicht unter die Bestimmungen des HGB. Wenn sie allerdings die genannten Umsatzgrenzen nicht überschreiten, gelten sie trotzdem als Kleinunternehmer.

Schritte zum Kleingewerbe 

In Deutschland kann jeder Bürger ein eigenes Gewerbe gründen. Trotz der verminderten Menge an Anträgen und Bürokratie, die für das Anmelden eines Kleingewerbes nötig sind, gibt es einige Schritte zu beachten. 

  • Idee: Am Anfang des Prozesses steht immer eine Idee, von der man sich Erfolg verspricht. Viele Menschen machen über ein Kleingewerbe oder die Selbstständigkeit ihr Hobby zum Beruf und erfüllen sich auf diese Weise einen Lebenstraum. Gleichzeitig muss man sich aber auch bewusst sein, dass der dadurch entstehende finanzielle Druck den Spaß an der Tätigkeit möglicherweise verringern kann. 
  • Erlaubnis einholen: Wenn man sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen eines eigenen Kleinunternehmens auseinandergesetzt hat, muss man sich um den Papierkram kümmern. So erfordern viele Berufe bestimmte Zertifikate und Nachweise. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Berufsbezeichnung geschützt ist. Um Stress zu vermeiden, ist es am besten, sich im Vorhinein ausreichend über derartige Vorschriften zu informieren. 
  • Anmeldung bei den nötigen Ämtern: Beim Gewerbeamt kann man einen Antrag meistens auch online ausfüllen - es sind jedoch auch andere Schritte nötig. Abhängig von der gewählten Berufssparte muss man sich bei der Industrie- und Handelskammer anmelden. Bei der Arbeitsagentur ist man ebenfalls meldepflichtig sowie auch bei der Berufsgenossenschaft. 

Vorteile von Selbstständigkeit und Kleingewerbe in der Schwangerschaft 

Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen die Möglichkeit, ihre eigene Leidenschaft zum Beruf zu machen. Es ermöglicht, sein eigener Chef zu sein und sich flexibel die Arbeitszeiten einzuteilen. Das ist vor allem ein Vorteil in der Schwangerschaft, da man sich die Zeiten abhängig von der eigenen Befindlichkeit zurechtlegen kann. Hinzu kommt, dass die Hierarchien meist viel flacher sind als in kleineren Unternehmen. Das erleichtert in der Regel die nahe Zusammenarbeit sehr und kann gerade vor und nach der Geburt viel Stress ersparen. Das Anmelden eines Kleingewerbes ist für viele Menschen der erste Schritt in die Selbstständigkeit. 

Vorsorge für die Zeit nach der Geburt 

Auf die Zeit nach der Entbindung sollte man sich ausreichend vorbereiten - ganz gleich, ob als Kleinunternehmer oder Selbstständiger. Es gibt bestimmte Risiken, die zu beachten sind, falls die Auftragslage während und nach der Schwangerschaft unbeständig ist. Im Optimalfall können ausreichend Rücklagen gebildet werden, damit der finanzielle Druck in den Wochen nach der Schwangerschaft nicht allzu hoch ist. 

Eigentlich ist laut Gesetz das Arbeiten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Schwangerschaft untersagt. Diese Vorschriften gelten allerdings nicht für Geschäftsführer. Trotz dieser wichtigen Position kann es jedoch während der Schwangerschaft zu Risiken und Komplikationen kommen. Man sollte sich also bereits vor der Schwangerschaft beziehungsweise so früh wie möglich darum kümmern, dass man gut genug versichert ist. Es ist wichtig, im Vorfeld sicherzustellen und sich dazu bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, dass einem gegebenenfalls Krankengeld zusteht. 

Finanzierung - Elterngeld und Kindergeld beachten 

Neben der Organisierung einer passenden Krankenkasse, um Geld im Krankheitsfall zu erhalten, sollte man auch das Elterngeld sowie Kindergeld nicht aus den Augen verlieren. Auch Selbstständigen und Kleinunternehmern steht Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens zu. Diese Berechnungen werden nach dem Abzug der Steuern gemacht. Dazu kommt das einkommensabhängige Kindergeld. Um diesbezüglich nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich durchaus, sich Unterstützung zu suchen, um finanziell abgesichert durch die Wochen nach der Geburt zu kommen.

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